FÜR VIELE UNTERNEHMEN GESETZLICH PFLICHT
IT-Sicherheit umfasst mehr als Firewallinstallationen und Virenschutzmaßnahmen. Effektive IT-Sicherheit ist ein Prozess und beinhaltet neben technischen Faktoren auch infrastrukturelle, organisatorische und personelle Aspekte.
Risiken in der IT können nicht beseitigt werden - sie müssen gemanaged werden. Im Rahmen des IT-Sicherheitsprozesses sollten deshalb alle denkbaren Risiken definiert, analysiert und durch entsprechende Maßnahmen behandelt werden. IT-Sicherheit als fester Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements:
die Erfüllung der Anforderungen der IT-Revision (z.B. im Rahmen der nächsten Wirtschaftsprüfung),
die Erfüllung der Vorgaben an die Informationssicherheit aus verschiedensten Richtlinien, (z.B. aus Basel II, Solvency II, KonTraG, Sarbanes-Oxley Act),
eine effektive Vorsorge für einen möglichen Notfall,
einen Vertrauenszuwachs bei Kunden und Partnern.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:
Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen:
Ein leitender Angestellter oder der Unternehmensinhaber darf nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden - dies würde dem Gedanken der Unabhängigkeit widersprechen.
Wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Gemäß des Bundesdatenschutzgesetz § 4f müssen Unternehmen, sofern Sie personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten stellen.
WebWORKS Cross Media Solutions bietet Ihnen an, die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten komplett als externer Dienstleister zu übernehmen
Auszug unserer Kunden:
Toyota Material Handling Deutschland GmbH | Virtuelles Gründer Zentrum Schwalm | Bramburg Werbung | Unternehmensgruppe Lagler | ATC Advertising Technical Consulting GmbH | Meine-Tischdeko.de | Krause Druck | Dr. med. dent. Mika MSc | Kanzlei Manz und Partner | Klöckner Stahl- und Metallhandel GmbH | Unternehmensgruppe Heidelmann | THS Industriebedarf | Pferdezucht Stahl