AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WEBWORKS CROSS MEDIA SOLUTIONS GmbH
Harthbergring 17
34613 Schwalmstadt

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der WEBWORKS sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsabschluß

Angebote der WEBWORKS sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der WEBWORKS oder mit dem Beginn der Lieferung durch WEBWORKS zustande. 

3. Lieferung

3.1 Verzögert sich die Lieferung über den von der WEBWORKS zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt WEBWORKS mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für WEBWORKS unmöglich, so ist der Ersatz eines Schadens ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Vertrages durch WEBWORKS vorliegt. Teillieferungen sind zulässig. 

3.2 Kann WEBWORKS aufgrund höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs-der Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadenersatzpflicht eintritt. 

3.3 Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei erfolgt. Wird die Ware vom Besteller abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

4. Zahlung

4.1 Die Preise der WEBWORKS gelten ab Schwalmstadt. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferung zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweilige Auftragsbestätigung. 

4.2 Der Besteller kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn sie sind rechtskräftig festgestellt. 

4.3 Alle in unsren Auftragsbestätigungen und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet WEBWORKS die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen werden gesondert berechnet. 

4.4 Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anderes vereinbart, per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Jede Rechnung von der WEBWORKS ist umgehend nach Erhalt oder Fertigstellung der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an WEBWORKS zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist WEBWORKS berechtigt, Fälligkeitszinsen gem. Ziffer 4.5 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehend angerechnet. 

4.5 Bei einer Überschreitung des Zahlungszieles ist WEBWORKS, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7 % pro anno auf den Rechnungsbetrag zu berechnen. (Fälligkeitszinsen gem. § 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit 5 EURO netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn WEBWORKS über den Betrag endgültig verfügen kann. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. WEBWORKS behält sich vor, Sicherheit zu verlangen und über die Annahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich WEBWORKS das Eigentum an ihren Warenlieferungen und Dienstleistungen die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Verpfändung, Sicherheitsübertragung oder Überlassung der Ware im Austausch sind dem Besteller nicht gestattet. 

5.2 Vertragssoftware wie im Punkt 6 (Vertragssoftware und bestimmungsgemäße Nutzung) beschrieben und definiert unterliegt immer dem Ausschluss des Eigentumsübertrags. 

5.3 Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt WEBWORKS Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von WEBWORKS gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. 

5.4 Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Übertragung der Vorbehaltsware an WEBWORKS ab, und zwar auch insoweit, als die Produkte weiter bearbeitet sind. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware der WEBWORKS nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an WEBWORKS ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht der WEBWORKS ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. 

5.5 Dienstleistungen aus Wartungs- oder Serviceleistungen gehen immer an einen etwaigen neuen Nutzer über. 

5.6 Der Käufer kann nur mit Zustimmung und schriftlicher Bestätigung das Produkt der WEBWORKS gem. Definierung Punkt 6.0 (Vertragssoftware und bestimmungsgemäße Nutzung) weiter veräußern. 

5.7 Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt jedoch, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

6. Vertragssoftware und bestimmungsgemäße Nutzung

6.1 WEBWORKS überlässt dem Kunden die in der Auftragsbestätigung, die Vertragsbestandteil ist, genau bezeichnete Vertragssoftware. Der Besteller erhält an der vertragsgegenständlichen Software zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung. 

6.2 Der Kunde darf zur Datensicherung die hierfür notwendigen Sicherungskopien der Software erstellen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger muss als solche gekennzeichnet werden und muss mit dem Urheberrechtsvermerk versehen sein und die WEBWORKS als Urheber bezeichnen. Die Benutzerdokumentation darf nur für interne Zwecke auf Papier kopiert werden. Der Kunde darf den Urheberrechtsvermerk weder verändern noch entfernen. 

6.3 Vor einer Dekompilierung der Programme muss der Kunde das schriftliche Einverständnis von WEBWORKS einfordern. Vor dem Einschalten von dritten hierzu muss der Kunde WEBWORKS eine schriftliche Erklärung des Dritten vorlegen, worin dieser erklärt, dass er die Rechte von WEBWORKS unter diesem Vertrag anerkennt.

7. Rechtsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich WEBWORKS das Recht an der vertragsgegenständlichen Leistung vor. WEBWORKS ist insbesondere berechtigt, wenn der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät, die weitere Nutzung zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien, bzw. soweit Herausgabe nicht möglich ist, deren Lösungen zu verlangen, sofern WEBWORKS vorher vom Vertrag zurückgetreten ist. Sollte vor der Bezahlung ein Dritter Zugriff auf die vertragsgegenständlichen Leistungen beim Kunden nehmen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt von WEBWORKS zu informieren und WEBWORKS sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu informieren. 

8. Zusätzliche Leistungen

Weitere Leistungen z.B. Einweisung, Installation, Anpassung, Pflege oder Schulungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WEBWORKS als Produkte oder Dienstleistungen definiert und sind bei Auftragsbestätigungen und / oder in den jeweiligen Projektierungslisten explizit erklärt. 

9. Garantieleistungen

9.1 Der Besteller verpflichtet sich, die von WEBWORKS gelieferten oder erstellten Waren und Dienstleistungen unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen gegenüber der WEBWORKS schriftlich und sofort im Liefer- bzw. Servicebereich auf dem Übergabeprotokoll spezifiziert anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.  

9.2 Die Haftung der WEBWORKS für Schäden, die aus der Benutzung des Programmsoder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch WEBWORKS zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. 

9.3 WEBWORKS übernimmt keinerlei Haftung für Mängel die durch die Nutzung resultieren. 

9.4 Die Gewährleistung der WEBWORKS beschränkt sich nach Wahl der WEBWORKS auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Wandlung. Die Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist WEBWORKS außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber dem Hersteller, Lieferanten oder Autor bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der WEBWORKS. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch WEBWORKS oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers/Auftraggebers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch WEBWORKS zurückzuführen. 

9.5 Gewährleistungsansprüche gegen WEBWORKS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 

9.6 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

9.7 WEBWORKS gewährleistet jedoch nicht, dass die überlassene Software stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher läuft. 

9.8 Wir leisten keine Gewähr für Fehler der Software, - die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind. Dies gilt auch bei nicht vorhandenen oder unzureichenden Backup-Maßnahmen. Backup Maßnahmen sind ausschließlich vom Kunden zu veranlassen. 

- aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.

- die auf Fehlern der Hardware oder Fehlern von Programmen anderer Anbieter beruhen.

10. Produkteigenschaften

10.1 WEBWORKS macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch WEBWORKS ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. 

10.2 WEBWORKS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.  

10.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt WEBWORKS keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Hard- und Software, sowie Geräten und Anlagen mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. 

10.4 In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Produkten beiliegenden Produktbeschreibungen, bzw. die Lizenzbedingungen. 

10.5 Bei Übergabe, Öffnen der Verpackung oder Inbetriebnahme werden die Produkteigenschaften auch damit auch alle anderen Punkte der AGB der WEBWORKS anerkannt.

11. Exportgeschäfte

11.1 Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der Fremdwährung zum Euro. Bei schriftlicher Angebotserstellung ist auf den Zeitpunkt der Absendung der Bestellung an WEBWORKS abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern, so ist WEBWORKS berechtigt nach Wahl Zahlung in –Euro oder in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen. 

11.2 Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungswege entstehende Verluste durch Beschädigung etc. gehen –gleich aus welchen Gründen – zu Lasten des Kunden. 

11.3 WEBWORKS ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Auch ohne Hinweise seitens WEBWORKS sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt die deutschen und auch ausländischen Exportkontroll-Bestimmungen und –Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen. 

12.2 WEBWORKS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 

12.3 Der Gerichtsstand ist Schwalmstadt. 

12.4 Die Rechtsbeziehung zwischen WEBWORKS und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.5 Sollten einzelne Regelungen des Vertrages oder dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unwirksam sein bzw. werden, berührt dies nicht die sonstigen Vereinbarungen oder den Vertrag im Ganzen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist, und der ersetzen Regelung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.