In vielen Unternehmen ist die Position des Datenschutzbeauftragten (DSB) notwendig aber nicht besetzt. So wissen z.B. die Wenigsten das ab 9 Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen die mit personenbezogenen Daten automatisiert tätig sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben ist.
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